ibanOgraf - "der IBAN-Stempel"

Seit 1. August 2014 ist es verpflichtend: In jede Zahlungsanweisung muss statt der herkömmlichen Kontonummer die IBAN eingetragen werden.

Diese "schier unendlich lange Zahlenwurst" (in Österreich ist sie 20-stellig, in Polen muss man 28(!) Kästchen ausfüllen), macht vielen Bankkunden den Zahlungsverkehr zur Mühe.

 

Kabarettisten hatten die Idee, man sollte sich seine IBAN in den Handrücken tätowieren lassen, damit man sie immer parat hat. Die bessere Lösung hatten drei Treffner: der ibanOgraf

 

Der ibanOgraf ist eine als Stempel konzipierte Ausfüllhilfe. Mit dem mitgelieferten Buchstaben-Zahlenset setzt man seine individuellen 20 Zeichen in den kleinen, handlichen Apparat, die Kappe des Stempels ist gleichzeitig Stempelkissen, der ibanOgraf ist kein Schreibtischutensil, man hat ihn wie einen Kugelschreiber immer zur Hand.

 

Das Fabrikat ist angesichts seiner Einfachheit kostengünstig und unkompliziert zu handhaben, es ist klein und kann in Jacken- oder Hosentaschen und in Handtaschen oder Aktenkoffern mitgeführt werden.

 

Es dient der Erleichterung der Eintragung der standardisierten Notation der Bankkontonummern und bietet folgende Vorteile:

 

  • Ausschluss von Fehlern beim Ausfüllen des Feldes
  • Zeitersparnis
  • Maschinenlesbarkeit
  • Werbeträger

 

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Hinweis: Mit der Einführung des IBAN/SEPA-Zahlungssystems wurden Überweisungen innerhalb der Eurozone erheblich beschleunigt. So treffen Überweisungen euroweit tatsächlich in der Regel nach einem Tag am Empfängerkonto ein.

 

Laut neuem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist nunmehr als "Kundenidentifikator" alleine die "IBAN" entscheidend, wobei die Bank nur prüfen muss, ob dieser tatsächlich existiert. Ist dies aber der Fall, dann gilt jede Überweisung als unwiederruflich, wobei die Bank eine Fehlüberweisung auch dann nicht rückgängig machen kann, wenn sie diese umgehend zu stornieren versucht. Kommt es also

zu einem Schreibfehler, kann man nur hoffen, dass der angegebene IBAN schlicht

nicht existiert.

 

Hat man jedoch eine existierende IBAN erwischt, kann der Fehler nur noch so lange korrigiert werden, bis die Bank das Geld tatsächlich an die Empfängerbank abgeschickt hat - was in manchen Fällen sogar schon innerhalb von Minuten erfolgen kann. Zumindest während der Geschäftszeiten ist es bei den meisten Banken allerdings noch möglich, eine Fehlbuchung wirksam zu stornieren.

 

Gelingt dies nicht, muss sich der Zahler an seine Bank wenden. Diese kontaktiert die Empfängerbank, die nun beim Zahlungsempfänger anfragt, ob er bereit ist, eine Rücküberweisung zu beauftragen. Wenn der Empfänger sich aber weigert, dann wäre eine österreichische Empfängerbank aufgrund des Bankgeheimnisses nicht einmal berechtigt, den Namen des Empfängers bekannt zu geben.

 

Allerdings wird der Empfänger über die IBAN identifizierbar sein, was der Zahler in Österreich über eine Strafanzeige erzwingen müsste. (Quelle: Börsen-Kurier, Georg Wallner, biallo.at)

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